„Beim großen und letzten Gericht wird bei den einen ihre freigebige Güte, bei den anderen ihr liebloser Geiz so wichtig genommen, dass jene wegen der einen guten Eigenschaft in das Himmelreich eingehen, so als hätten sie alle Tugenden im reichsten Maß, während die anderen wegen des einen Fehlers dem ewigen Feuer überantwortet werden, so als würden sie alle Laster in sich vereinen." (Leo d. Gr., Predigt)
zitiert nach:
SCHOTT- Meßbuch für die Wochentage Teil II.
14. bis 34. Woche im Jahreskreis,
mit Einführungen herausgegeben von den Benediktinern der Erzabtei Beuron,
Freiburg . Br. u. a. 1984, S. 1571